Kann ich die Kosten einer Entrümpelung nach einem Todesfall von der Steuer absetzen?

Veröffentlicht am

Ja, in vielen Fällen: Nach einem Todesfall lassen sich die Kosten der Entrümpelung als Nachlassregelungskosten bei der Erbschaftsteuer abziehen, wofür ohne Nachweis ein Pauschbetrag von 15.000 Euro gilt (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Fällt gar keine Erbschaftsteuer an, kommt unter Umständen die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG in Betracht.

Damit gibt es zwei getrennte Wege. Der eine läuft über die Erbschaftsteuererklärung, der andere über Ihre persönliche Einkommensteuererklärung. Welcher Weg für Sie passt, hängt vom Nachlass ab – und davon, wer die Rechnung bezahlt hat.

Wann zählt die Entrümpelung zu den Nachlassverbindlichkeiten?

Das Erbschaftsteuergesetz erlaubt den Abzug der Kosten, die dem Erben unmittelbar mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses entstehen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, Quelle: gesetze-im-internet.de). Kosten der reinen Nachlassverwaltung sind dagegen ausdrücklich nicht abzugsfähig.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kosten für die Haushaltsauflösung und die Räumung der vom Erblasser bewohnten Wohnung solche Nachlassregelungskosten sein können (BFH, Urteil vom 14.10.2020, II R 30/19). Begründung: Der Hausrat muss durchgesehen werden, und ohne den Erbfall wäre die Räumung in dieser Form nicht nötig gewesen.

Entscheidend ist also der enge zeitliche und sachliche Zusammenhang mit dem Erbfall. Wer die Wohnung erst Jahre später und aus anderen Gründen räumt, hat es deutlich schwerer.

Was bringt der Pauschbetrag von 15.000 Euro?

Für Bestattung, Grabdenkmal, Grabpflege und Nachlassregelung zusammen wird laut § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ohne Nachweis ein Betrag von 15.000 Euro abgezogen. Diese Pauschale gilt einmal je Erbfall, nicht je Erbe.

Praktisch heißt das: Eine Bestattung und eine Wohnungsauflösung liegen zusammen oft noch unter dieser Grenze. Erst wenn die Summe aller Erbfallkosten darüber liegt, lohnt es sich, jede einzelne Rechnung nachzuweisen.

Was kostet eine Entrümpelung nach einem Todesfall?

Die folgende Übersicht zeigt unsere Richtwerte und ordnet sie der Pauschale zu. Alle Preise stammen aus unserer Preisliste, Stand August 2026; die 15.000 Euro stehen in § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG. Die Prozentwerte sind aus diesen beiden Angaben berechnet.

Objekt Richtwert (unsere Preisliste, Stand August 2026) Anteil am Pauschbetrag von 15.000 €
Garage ab 595 € rund 4 %
Keller (ca. 20 m²) 595–950 € rund 4–6 %
2-Zimmer-Wohnung 800–1.800 € rund 5–12 %
3-Zimmer-Wohnung 1.200–2.800 € rund 8–19 %
Einfamilienhaus 2.500–5.000 € rund 17–33 %

Richtwerte – Ihr verbindlicher Festpreis nach kostenloser Besichtigung. Der Mindestpreis pro Einsatz liegt bei 595 €: Darin stecken Anfahrt, ein eingespieltes Team und die fachgerechte Entsorgungsfahrt, die bei jedem Auftrag anfallen.

Sie sehen: Selbst eine Nachlass-Entrümpelung eines ganzen Hauses bleibt meist unter der Pauschale. Wer eine erste Größenordnung sucht, findet sie im Preisrechner oder im Ratgeber Was kostet eine Entrümpelung in München?.

Zahlt überhaupt jeder Erbe Erbschaftsteuer?

Nein. Nach § 16 ErbStG bleiben beim Erwerb von Todes wegen 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel und 20.000 Euro für Personen der Steuerklasse II steuerfrei (Quelle: gesetze-im-internet.de).

Liegt der Nachlass unter dem persönlichen Freibetrag, entsteht keine Erbschaftsteuer – und dann bringt der Abzug als Nachlassverbindlichkeit auch nichts. Genau in diesem sehr häufigen Fall wird der zweite Weg interessant.

Wann hilft § 35a EStG bei der Einkommensteuer?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG, Quelle: gesetze-im-internet.de). Abgezogen wird dabei nur der Arbeitslohn, nicht Material oder Entsorgungsgebühren.

Zwei Punkte entscheiden über Erfolg oder Misserfolg. Erstens muss die Leistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden – die Wohnung des Verstorbenen zählt in der Regel nur dann, wenn Sie dort selbst wohnen oder den Haushalt fortführen. Zweitens verlangt § 35a Abs. 5 EStG eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.

Barzahlung schließt die Steuerermäßigung aus. Überweisen Sie deshalb immer und heben Sie Rechnung und Kontoauszug auf.

Was gilt bei einer vermieteten oder verkauften Immobilie?

Wird die geerbte Wohnung weitervermietet, können Räumungskosten zu den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung gehören. Voraussetzung ist ein klarer Zusammenhang mit der Vermietung – die Absicht muss zum Zeitpunkt der Räumung noch bestehen.

Wer die Wohnung dagegen erst zum Verkauf anbietet und danach räumen lässt, riskiert, dass das Finanzamt den Werbungskostenabzug streicht. Die Reihenfolge kann also über die steuerliche Wirkung entscheiden.

Aus unserer Erfahrung

Angehörige rufen uns oft an, während die Nachlassfragen noch offen sind. Häufig ist der Mietvertrag zu einem festen Termin gekündigt, und die Erbengemeinschaft weiß noch nicht, wer welche Rechnung trägt.

In solchen Fällen klären wir vorab, auf welchen Namen die Rechnung ausgestellt wird und welche Positionen getrennt ausgewiesen werden sollen. Wir trennen Arbeitszeit, Anfahrt und Entsorgung im Angebot, damit das Finanzamt später nachvollziehen kann, welcher Anteil auf die Arbeitsleistung entfällt. Wertvolle Stücke werden vorher gesichtet, was über unsere Wertanrechnung den Endpreis senken kann. Zahlt am Ende nur eine Person, sprechen die Erben untereinander eine Aufteilung ab – steuerlich geltend machen kann die Kosten nämlich nur, wer sie selbst getragen hat.

Welche Unterlagen sollten Sie aufheben?

Sinnvoll sind die Rechnung mit Datum und Leistungsbeschreibung, der Zahlungsnachweis der Bank, die Kündigung des Mietvertrags oder das Übergabeprotokoll sowie der Erbschein oder das Testament. Diese Belege verbinden die Haushaltsauflösung sichtbar mit dem Erbfall.

Bei einer besenreinen Übergabe empfiehlt sich zusätzlich ein datiertes Übergabeprotokoll des Vermieters. Es zeigt, dass die Räumung zur Abwicklung des Nachlasses gehörte und nicht zur späteren Verwaltung.

Dieser Artikel gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe ein Abzug möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – fragen Sie dazu bitte Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Thema

Wer darf die Entrümpelungskosten absetzen, wenn es mehrere Erben gibt?

Geltend machen kann die Kosten grundsätzlich nur, wer sie selbst getragen hat. Der Erbfallkosten-Pauschbetrag von 15.000 Euro nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG gilt außerdem nur einmal je Erbfall und wird unter den Erben aufgeteilt. Klären Sie deshalb vorab, auf wessen Namen die Rechnung läuft.

Brauche ich Einzelnachweise oder reicht die Pauschale?

Bis 15.000 Euro werden die Erbfallkosten laut § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ohne Nachweis abgezogen. Erst wenn Bestattung, Grabmal, Nachlassregelung und Räumung zusammen darüber liegen, lohnt sich der Einzelnachweis. Rechnungen aufheben sollten Sie trotzdem immer.

Zählt eine Kellerentrümpelung im Haus des Verstorbenen auch dazu?

Ja, wenn sie zur Abwicklung des Nachlasses gehört, also etwa zur Räumung vor Übergabe oder Verkauf. Entscheidend ist der unmittelbare Zusammenhang mit dem Erbfall, nicht die Art des Raums. Reine Verwaltungskosten des Nachlasses sind dagegen nicht abzugsfähig.

Kann ich die Rechnung bar bezahlen und trotzdem absetzen?

Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht: Das Gesetz verlangt eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Bei Barzahlung entfällt die Ermäßigung vollständig. Überweisen Sie deshalb und heben Sie den Kontoauszug auf.

Was ist bei § 35a EStG absetzbar – der ganze Rechnungsbetrag?

Nein, begünstigt ist nur der Arbeitsanteil, nicht Material- oder Entsorgungskosten. Die Ermäßigung beträgt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Deshalb weisen wir Arbeitszeit, Anfahrt und Entsorgung im Angebot getrennt aus.

Was kostet die Räumung einer geerbten Wohnung in München?

Für eine 2-Zimmer-Wohnung liegen die Richtwerte bei 800–1.800 Euro, für ein Einfamilienhaus bei 2.500–5.000 Euro (unsere Preisliste, Stand August 2026). Der Mindestpreis pro Einsatz beträgt 595 Euro. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der Besichtigung vor Ort.

Lieber direkt eine ehrliche Zahl?

Kostenlose Besichtigung anfragen – danach haben Sie Ihren verbindlichen Festpreis und alle Antworten aus erster Hand.

Oder direkt: Besichtigung online buchen · info@bavaria-entruempelung.com

AnrufenWhatsAppBesichtigung